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Schuhzurichtung

Bei einer orthopädischen Schuhzurichtung handelt es sich um einen "Umbau" eines handelsüblichen Konfektionsschuh. Sie dient dazu, dem Träger ein vorhandenes Leiden zu korrigieren oder zu erleichtern.

Die wichtigsten Maßnahmen sind:

- Ausgleich von Beinlängendifferenz oder Beckenschiefstand

- Abrollhilfe

- Augleich der Beinachse (X- und O-Bein)

- Stabilisierung

- Druckentlastung

- Stoßdämpfende Maßnahme

Hierbei ist es ganz egal, ob Sie einen klassischen Halbschuh, Pumps, Sportschuh oder auch einen modernen Sneaker tragen. Erfahrungsgemäß lässt sich jeder Schuh umarbeiten. Eine besondere Dienstleistung unseres Unternehmens ist, dass wir nicht wie viele Kollegen alle Einbauten auf die Sohle arbeiten, sondern wir schneiden die Originalsohle ab, bauen die Schuhzurichtung ein und kleben zu Letzt die Originalsohle wieder auf den Schuh. So fällt kaum auf, dass am Schuh etwas verändert worden ist und auch beim Auftritt fühlt man keinen Unterschied zwischen unterschiedlichen Sohlen und Profilen.

Sollten Sie also einmal eine Schuherhöhung, Rolle, Polster, Versteifung oder Ähnliches von Ihrem Arzt verordnet bekommen, würden wir uns freuen diese Arbeit für Sie erledigen zu dürfen.

Hinweis:

Bei Erstversorgung übernimmt Ihre gesetzliches Krankenkasse die Kosten für 3 Paar Schuh. In den Folgejahren nur noch für 2 Paar. Sie müssen lediglich eine Rezeptgebühr zwischen 5,- und 10,- € zuzahlen, den Rest übernimmt Ihre Kasse.

 

Orthopädie Schuh und Technik Wittmann - Große Johannisgasse 2 - D-96450 Coburg
Telefon: +49 (0) 9561 90 54 1 - Telefax: +49 (0) 9561 31 86 54 - eMail: post@kletterschuhmacher.de

 

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